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Communiqué vom 26. Februar 1999

3./4. Gleis Zürich HB – Wipkingen: Mit kleinen Schritten ans Ziel

Die SBB, Stadt und Kanton Zürich suchen einen Kompromiss für den geplanten Ausbau der Wipkinger Bahnlinie. Das Plangenehmigungsverfahren für das 3./4. Gleis Zürich HB – Wipkingen soll nach Meinung der SBB in Teilschritten erfolgen.

Teilschritt 1: Bau der niveaufreien Einführung der Wipkingerlinie in den Hauptbahnhof: Die neue doppelspurige Überwerfung ergibt zusammen mit den bestehenden zwei Gleisen eine Vierspur im Bereich Vorbahnhof; anschliessend folgt die Zusammenführung mit der alten Wipkingerlinie. Sie wird so weit wie möglich im heutigen Zustand belassen (ohne Sanierung der Brücken und Viadukte); weitere Ausbauschritte werden nicht präjudiziert. Die niveaufreie Einführung («Finger») im Vorbahnhof ist die minimale Voraussetzung für das Jahr 2005. Das Fahrplanangebot muss jedoch überarbeitet und angepasst werden.

Teilschritt 2: Resultate der Studie «Bahnperspektiven im Wirtschaftsraum Zürich»

Teilschritt 3: Entscheid über weitere Ausbauszenarien im Rahmen der ersten Etappe von Bahn 2000:
  • Szenario A: kein weiterer Ausbau der Wipkingerlinie
  • Szenario B: Dreispur bis und mit Wipkingen
  • Szenario C: Realisierung des Auflageprojektes 3./4. Gleis Zürich HB – Wipkingen
Wenn vorerst nur der erste Teilschritt umgesetzt wird, muss das Angebotskonzept 2005 für die Linie Zürich HB – Wipkingen – Oerlikon (–Winterthur) überarbeitet werden. Angebotskonzept, Fahrplan und bahntechnische Projektanpassungen werden zügig bearbeitet. Ziel ist es, 1999/2000 eine Teilverfügung für den ersten Ausbauschritt zu erhalten.

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