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Communiqué vom 7. Mai 2001

Eurogate: Bahn 2000 hat erste Priorität

Im Rahmen des nationalen Projekts Bahn 2000 investieren die SBB in Zürich HB in den kommenden dreieinhalb Jahren rund 500 Mio Franken in kapazitätsteigernde Ausbauten. Die bereits heute äusserst prekäre Terminsituation lässt es nicht zu, dass sich die bei laufendem Bahnbetrieb ausgeführten Arbeiten weiter verzögern. Als Garantin für das schweizweite 7,4-Milliarden-Ausbauprojekt des öffentlichen Verkehrs ist es den SBB deshalb nicht möglich, dem Wunsch der Arbeitsgemeinschaft Eurogate für eine mögliche spätere Unterzeichnung des Baurechtsvertrags mit der UBS AG zum Bau von Eurogate Zürich zu entsprechen. Die mit der Terminsituation verbundenen bautechnischen Risiken wären nach einem dritten durch Eurogate bedingten Aufschub für die SBB nicht mehr zu verantworten.

Die SBB haben in den letzten Monaten alles unternommen, um das Projekt Eurogate zu einem positiven Abschluss zu bringen, indem sie unter anderem substanzielle Zugeständnisse bei den Baurechtskonditionen machten. Eine neuerliche Fristerstreckung gefährdet die termingerechte Realisierung des Grossprojektes Bahn 2000, 1. Etappe, das ganz direkt dem öffentlichen Verkehr dient und damit für die SBB absolute Priorität besitzt. Verzögerungen bei Eurogate und damit auch bei den Bahn-2000-Ausbauten im Zürcher Vorbahnhof würden zudem die Planung und Vorbereitung für einen möglichen zweiten Durchgangsbahnhof erschweren, da die drei Projekte baulogistisch eng verflochten sind.

Auf Verlangen der UBS AG war die Frist zum Abschluss des Baurechtsvertrags für Eurogate Zürich bereits zweimal erstreckt worden. Der definitive Abschluss des Baurechtvertrags zwischen UBS und SBB hätte am 30. April 2001 erfolgen sollen, der Baubeginn für Eurogate war auf Mitte Juni geplant. In den Vertragsverhandlungen hatten die SBB immer wieder auf die kritische Terminsituation hingewiesen.

SBB offen für eine Überbauung «Eurolight»
In einer letzten Verhandlungsphase zwischen UBS und SBB konnte zwar für den Baurechtsvertrag eine Einigung erzielt werden. Der Vertrag sah substanzielle Reduktionen bei den Baurechtskonditionen der SBB vor. Da die Erfüllung verschiedener Bedingungen, insbesondere das Vorliegen der notwendigen Baubewilligungen nicht fristgerecht erreicht werden konnte, verzichtete die UBS jedoch auf die Unterzeichnung dieses Baurechtsvertrags. Der Entscheid der SBB, definitiv auf den Abschluss eines Baurechtsvertrags für Eurogate zu verzichten, schliesst jedoch die Möglichkeit zum späteren Bau einer «leichten» Überbauung und einer künftigen Passerelle nicht aus. Die SBB sind bereit, sich für ein wirtschaftliches Projekt rund um den Zürcher Hauptbahnhof zu engagieren.

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