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Communiqué vom 3. September 1998

3./4. Gleis Zürich HB – Wipkingen: Öffentliche Planauflage

Die SBB legen das «3./4. Gleis Zürich HB – Wipkingen» öffentlich auf. Innerhalb des Plangenehmigungsverfahrens kann das Projketdossier vom 7. September bis 7. Oktober beim städtischen Tiefbauamt eingesehen werden. Die Öffnungszeiten werden am 4. September im Amtsblatt des Kantons Zürich, im Tages-Anzeiger und im Tagblatt publiziert. Einsprachen gegen den Ausbau der Wipkingerlinie werden anschliessend durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beurteilt. Mit einer Plangenehmigungsverfügung des UVEK ist fühestens Ende 1999 zu rechnen. Die Verfügung kann im Beschwerdeverfahren ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das 3./4. Gleis zwischen Zürich HB und Wipkingen ist wichtiger Bestandteil der ersten Etappe von Bahn 2000. Das Projekt umfasst einen neuen Doppelspurviadukt, die Sanierung der bestehenden Wipkingerlinie, den Ersatz der Limmatbrücken und den Umbau der Station Wipkingen. Ziel der Ausbauten ist eine Kapazitätssteigerung von heute täglich 340 auf 430 Züge bei gleichzeitiger Verbesserung der Lärmsituation sowie die Entflechtung von Schnellzugs- und S-Bahn-Verkehr. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 206 Millionen Franken. Zusammen mit den teilweise bereits laufenden Ausbauten im Verkehrsknoten Zürich soll das 3./4. Gleis Zürich HB – Wipkingen 2005 in Betrieb genommen werden – rechtzeitig für die Einführung des nationalen Fahrplanangebotes der ersten Etappe von Bahn 2000.

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